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Bei Verlust von EC- oder Kreditkarten, Kundenkarten mit Zahlungsfunktion oder elektronischen Signaturen sollten Sie unverzüglich den Sperr-Notruf 116-116 zu Rate ziehen.

Für den „Fall des Falles“ – das Notfallkärtchen

In manchen Situationen, z. B. bei einem Notfall auf der Straße, bei denen man nur begrenzt zur eigenen Person Angaben machen kann, ist es hilfreich, die wichtigsten Informationen bei sich zu haben, damit andere in Ihrem Sinne handeln können.

Diese betreffen z. B. Kontaktdaten von Bezugspersonen, die in einem solchen Fall informiert werden sollten. Oder auch die Frage, ob jemand anderes versorgt werden muss, der ohne Ihre Unterstützung hilflos ist. Dies kann z. B. bei pflegebedürftigen Angehörigen, aber auch bei Haustieren der Fall sein. Wichtig können in so einer Situation zudem Informationen zu vorliegenden Erkrankungen und Beeinträchtigungen sein, z. B. Tragen eines Herzschrittmachers, Diabetes, Demenzerkrankungen, Allergien und Unverträglichkeiten, Einnahme blutverdünnender Medikamente und weiteres. Ebenso kann von Bedeutung sein, ob eine Patientenverfügung vorliegt und/oder ob andere Vorsorgeregelungen getroffen wurden.

Die Vorlage für ein Einsteckkärtchen im praktischen Geldbörsenformat dient dazu, diese Informationen in Kürze zu vermerken und mit sich führen zu können, damit sie „im Fall eines Falles“ verfügbar sind.

Einfach ausschneiden, ausfüllen, an den Linien falten und in die Geldbörse stecken.

Zudem empfiehlt es sich, solche Angaben auch griffbereit und gut auffindbar zu Hause, z. B. im Eingangsbereich, neben dem Telefon etc., liegen zu haben.

Infoblatt

Unser praktisches Infoblatt mit vielen Wichtigen Rufnummern und Informationen.

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Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

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und 16:00 - 18:00 Uhr

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